Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt im Verfahren Anatol Wiecki ./. Regierenden Bürgermeister des Landes Berlin Michael Müller die Maskenpflicht auf ca. 98% der Berliner Straßen und Plätze für rechtswidrig

‚Berliner Morgenpost‘ (Auszug aus der Printausgabe vom 17.02.2021, Seite 13)

Hallo,

insgesamt habe ich bis jetzt vor vier Gerichten gegen die sogenannten „Coronamaßnahmen“ geklagt und diverse Eilanträge gestellt. So unter anderem im November 2020 vor dem Verfassungsgerichtshof für Berlin (u.a. Maskenpflicht, Kontaktverbot, „Ausgangssperre“ etc.), im November 2020 und April 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht sowie im November und Dezember 2020 vor dem Verwaltungsgericht und im Dezember 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Der Staat versucht die Bürger auch noch durch massive Verfahrens- und Gerichtskosten zu drangsalieren, indem die Streitwerte mit fünfstelligen Beträgen exorbitant hoch festgesetzt werden.

Mit seiner Entscheidung (Az. OVG 1 S 176/20) hat das OVG Berlin-Brandenburg mir in einem wesentlichen Punkt recht gegeben, indem es festgestellt hat, dass die Maskenpflicht gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 f) der noch im Februar 2021 geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechtswidrig gewesen ist. Es bescheinigte dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, dass die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, konkret „auf Gehwegen vor Gebäuden, in denen sich vom Gehweg aus direkt zu betretende Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe befinden“, somit faktisch in ganz Berlin, rechtswidrig ist.

Die Maskenpflicht ist unter freiem Himmel auf den Straßen von Berlin „praktisch überall“ (Tagesspiegel) rechtswidrig – von einigen Ausnahmen abgesehen. So soll das Virus wohl weiterhin besonders bei Demonstrantionen gegen die Coronamaßnahmen besonders gefährlich sein.

Tagesspiegel‚: „Entscheidung am Oberverwaltungsgericht: Einzelkläger teilweise erfolgreich gegen Maskenpflicht auf Gehwegen in Berlin

Die Gerichtsentscheidung in der Sache Anatol Wiecki gegen das Land Berlin galt zunächst nur für den Kläger, also für mich. Erst knapp 4 Wochen später, nämlich mit Wirkung zum 07.03.2021, hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Maskenpflicht auf Berliner Gehwegen (vor Geschäften und Betrieben) aus der Verordnung gestrichen, so dass nun kein Mensch mehr daran gebunden ist – obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits am 10.02.2021 die Rechtswidrigkeit festgestellt hatte.

Bericht in der ‚Berliner Morgenpost‚: „Corona: Gericht kippt Maskenpflicht vor Berliner Geschäften

‚Berliner Morgenpost‘ (Auszug aus der Printausgabe vom 17.02.2021, Seite 13)

Falls Sie gegen die „Coronamaßnahmen“ vorgehen oder dieses Projekt moralisch unterstützen möchten, können Sie mir gerne schreiben:

E-Mail: Coronaregeln@Rueckgaengig.de

Seite 1 des Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.02.2021

Seite 2 des Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.02.2021

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